3 x Einkaufsgutschein im Wert von je 100,- zu gewinnen
Nachdem das Vogelschießen zwei Jahre lang pandemiebedingt ausgefallen ist, freut sich die Wirtschaftsvereinigung auf das beliebte Fest und lädt zur Teilnahme an einem Fotowettbewerb ein. Unter dem Motto „Endlich wieder Vogelschießen in Bad Oldesloe“ können alle Personen, die Spaß am Fotografieren haben, kreative Aufnahmen vom Vogelschießen einschicken.
„Das Vogelschießen hat einen großen Stellenwert für Bad Oldesloer Unternehmer und Bürger. Außerdem haben wir in unserer Stadt eine große Vielfalt zu bieten und die wollen wir durch schöne Fotos sichtbar machen“, sagt Nicole Brandstetter, Vorsitzende der Wirtschaftsvereinigung Bad Oldesloe.
Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern der Wirtschaftsvereinigung, prämiert jeweils das beste Foto mit Bezug zum Vogelschießen in drei Kategorien:
„Ein bezauberndes Lächeln“
„Ein schöner Blumenschmuck“
„Ein kreatives Schaufenster“
Die drei Gewinner mit dem besten Foto in der jeweiligen Kategorie erhalten je einen Oldesloer Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro, der in Bad Oldesloer Geschäften, bei Dienstleistern oder in der Gastronomie eingelöst werden kann.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die 14 Jahre oder älter sind und ihren Wohnsitz in Bad Oldesloe haben. Jeder Teilnehmer kann ein Foto pro Kategorie einreichen.
Wichtig beim Fotografieren ist die Beachtung des Datenschutzes: Alle abgebildeten Personen müssen damit einverstanden sein, dass sie fotografiert werden und das Foto veröffentlicht wird. Also müssen die Fotografen darauf achten, dass auch im Hintergrund keine Person zu erkennen ist, die von der Aufnahme nichts weiß.
Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Vogelschießen in Bad Oldesloe“ kann per Instagram Direct (www.instagram.com/wirtschaftsvereinigung_bo), Facebook Messenger (www.facebook.de/wivebo) oder per E-Mail an info@wivebo.de erfolgen. Fotos, die per E-Mail eingehen, müssen im jpeg-Format eingereicht werden.
Die Fotos müssen bis spätestens Montag, 4. Juli, eingegangen sein, unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse.
Die Teilnahme am Wivebo-Fotowettbewerb "Vogelschießen" und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
1. Veranstalter, Teilnahme
(1) Der Fotowettbewerb wird von der Wirtschaftsvereinigung Bad Oldesloe durchgeführt.
(2) Ein/e Teilnehmer*in nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie/er seine Bilder (bis zu drei/ in jeder Kategorie eines) als digitale Bilddatei mit dem Versand an die Wettbewerbs-Adresse einreicht. Mit dem Versand des Bildes/der Bilder an die Wettbewerbs-E-Mail erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen (siehe Punkt 8 der Teilnahmebedingungen) einverstanden.
(3) Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei der Wirtschaftsvereinigung.
2. Teilnehmer*innen
(1) Teilnehmen können sowohl Amateurfotograf*innen als auch professionelle Fotograf*innen.
(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß Punkt 6 erfolgen.
3. Weitere Teilnahme-Voraussetzungen, Ablauf und Inhalte
(1) Jede/r Teilnehmer*in darf bis zu drei Bilder (je eines pro Kategorie) einreichen.
(2) Das eingereichte Bild/die Bilder muss dabei mit folgenden Angaben versehen werden:
Vorname und Name
Wohnort mit Postleitzahl
Angabe der Kategorie
(3) Ein eingereichtes Bild muss mindestens 999 Pixel x 999 Pixel groß sein, Die Dateigröße darf 5 Megabyte nicht überschreiten.
(4) Die Nachbearbeitung der Bilder mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Photoshop oder Adobe Lightroom) ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen.
(5) Mit Einsendung des Bildes/der Bilder akzeptiert jede/r Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmung dieses Fotowettbewerbs
(6) Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.
(7) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb nach sich.
4. Gewinne
(1) Zu gewinnen gibt es 3 x Oldesloer Einkaufsgutscheine im Wert von je 100.- Euro.Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
(2) Die Gewinner*innen werden von der Wirtschaftsvereinigung benachrichtigt und können namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der/die Gewinner*in ausdrücklich einverstanden.
(3) Die Gewinne müssen abgeholt werden bei Foto Jessen in der Oldesloer Innenstadt.
5. Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmer
(1) Alle Teilnehmer*innen räumen der Wirtschaftsvereinigung an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren und im Rahmen einer Ausstellung zu zeigen. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Facebook. Ebenfalls umfasst ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb und Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise Ausstellungsplakate, Einladungen, E-Cards sowie ggf. den Wettbewerb begleitende Kataloge und Bücher.
(2) Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass er/sie über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihm/ihr persönlich stammt, er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat der/die Teilnehmer*in die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Der/die Teilnehmer*in wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer*in den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
6. Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb
(1) Die Wirtschaftsvereinigung behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Wirtschaftsvereinigung insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
7. Haftung
Die WIrtschaftsvereinigung Bad Oldesloe e.V. übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.
8. Datenschutz
(1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmer*innen jederzeit frei von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Die von den Einsendern eingereichten Bilder werden zum Zwecke einer Veröffentlichung durch beteiligte Dritte (Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren) ausschließlich im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) weitergegeben. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden. Das Bild wird dabei mit einem Urheberhinweis versehen.
(3) Die von den Teilnehmer*innen eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
Comments